AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vorbemerkungen 

Wir, Firma Nordfinance GmbH (hier als „ Makler/-in bzw. Vermittler/-in “ genannt), sind als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen ein Entgelt in Form einer Provision tätig. Alle gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer Maklertätigkeit sind erfüllt und belegbar. 

§ 2 Geltungsbereich 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Nachweis und der Vermittlung von Immobilien zum Zwecke eines Kaufes für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler/-in bzw. Vermittler/-in und dem Kunden ausschließlich. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer als auch der Käufer einer Immobilie sein. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages. Soweit einzelvertragliche Regelungen also individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, somit abweichende Geschäftsbedingungen bestehen, werden nur bei schriftlicher Zustimmung des Maklers diese Vertragsbestandteil.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages 

Ein Vertrag kommt Zustande mit dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder wenn der Kunde gemäß unserer Widerrufsbelehrung auf sein Widerrufsrecht verzichtet und somit unsere Maklerdienste umgehend in Anspruch nimmt.

Als ein Vertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes wirtschaftlich vergleichbares Objekt, für das der Makler Nachweis und Vermittlung erbringt. Siehe dazu auch die Provisionsvereinbarung unter § 8. Als ein Vertrag gilt ebenso, wenn eine Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform zum Tragen kommt. Gemeint ist die Übertragung zum Beispiel von Gesellschaftsrechten oder Erbbaurecht.

Alle genannten Vertragsabschlüsse sind provisionspflichtig. 

Kommt ein Vertrag mit einer Person oder Personen, die zum nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten in dauerhafter, enger oder familiärer Verbindung stehen zustande, gilt auch hier die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision.

§ 4 Gegenseitige Verpflichtung 

Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den jeweils anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Unterlagen, Informationen, Auskünften oder Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.

Alle erforderlichen Unterlagen zum Verkaufsobjekt können sein

Pläne, Baubeschreibungen, Energieausweis, Versicherungsunterlagen, Nebenkostenabrechnungen, Kopie eines Grundbuchauszuges.

Informationen zu vorhandenen und neu hinzutretenden Umständen, Änderungen wertbildenden Eigenschaften der Immobilie, Belastungen, Änderungen der Verkaufskonditionen oder der Aufgabe der Verkaufsabsicht, welche für die Durchführung der Maklertätigkeit relevant sind, müssen ebenfalls umgehend bereitgestellt bzw. an den oder die Makler/-in bzw. Vermittler/-in weitergegeben werden.

Nur so kann ein reibungsloser und effizienter Arbeitsablauf ermöglicht werden. 

§ 5 Überlassene Unterlagen

Alle im Zusammenhang mit der Nachweistätigkeit und Vermittlung von Immobilien und die Annahme der Maklertätigkeit dem Kunden (Kaufinteressenten) überlassenden Unterlagen, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form (z.B. Exposé und/oder zusätzliche Informationen zu Nebenkostenabrechnungen, Kopie des Grundbuchauszugs, Baubeschreibungen etc.), sind von diesem Dritten nicht zugänglich zu machen. Ebenso ist der Kunde (Verkäufer) verpflichtet, alle Informationen und in Erfahrung gebrachten Neuerkenntnisse sowie die Übermittlung von Informationen zu Kaufinteressenten vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe kann nur mit schriftlicher Genehmigung erfolgen.

§ 6 Vollmacht des Verkäufers 

Der Verkäufer erteilt dem Makler eine Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten und Informationen zur Immobilie. Ebenfalls notwendig ist eine Vollmacht zur Einsicht der relevanten Unterlagen gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen. 

§ 7 Doppeltätigkeit des Maklers

Für den Nachweis und der Vermittlung von Immobilien zum Zwecke eines Kaufes für alle Verträge und Rechtsgeschäfte, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

Zur Bearbeitung des Auftrages können auch weitere Makler/-in bzw. Vermittler/-in beauftragt werden.

§ 8 Provision

Der Kunde (siehe § 2) verpflichtet sich, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, für den Nachweis oder der Vermittlung eines Kaufvertrages zur Zahlung einer Provision in Höhe von 2,38% bis maximal 4,76% inklusive der gesetzlichen MwSt. des notariell beglaubigten Kaufpreises.

Der gewerbliche Kunde (siehe § 2) verpflichtet sich, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, für den Nachweis oder der Vermittlung eines Kaufvertrages zur Zahlung einer Provision in Höhe von 2% bis maximal 4% zzgl. der gesetzlichen MwSt. des notariell beglaubigten Kaufpreises.

Sollte der Käufer einer Rentenzahlung zugestimmt haben, gilt als Kaufpreis der Barwert der gänzlich zu zahlenden Rente.

Kommt es zu einer erfolgreichen Vermittlung oder Nachweis von kaufähnlichen Geschäften, wie dem Erwerb von Erbbaurechten oder der Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft, gilt der Provisionssatz wie bei einem Kauf. Auch hier verstehen sich alle Provisionen zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes und die Grunderwerbssteuer sind gesetzlich vorgegeben und somit allein durch den Käufer zu tragen.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Kaufvertrag aufgrund der Nachweistätigkeit oder der Vermittlung der zu beurkundenden Immobilie zustande gekommen ist. Im Übrigen genügt für das Zustandekommen des Provisionsanspruchs auch durch eine Mitursächlichkeit.

Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 9 Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen

Sollte ein Vertragsabschluss nicht zustande kommen und es schriftlich nicht anders vereinbart wurde, so ist der Kunde (siehe § 2) verpflichtet, dem Makler/-in bzw. Vermittler/-in die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstanden und nachgewiesenen Aufwendungen zu erstatten. Hierzu zählen:

Vermarktungskosten (entgeltliche Inserate)

anteilige Druckkosten für Exposé, Dokumente etc. zwecks Übergabe an Kaufinteressenten Fahrtkosten gegen eine Gebühr angeforderte, zum Verkauf/Kauf relevante behördliche Unterlagen, wie Kopie des Grundbuchauszuges, Baulastenregisterauskunft etc.

Die Höhe der Erstattung darf 25% der zu erwartenden Provision zzgl. der gesetzl. MwSt. nicht übersteigen.

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Makler/-in bzw. Vermittler/-in kann die Angaben, Informationen und Dokumente der jeweiligen Eigentümer oder den Auskünften Dritten (Ämter und Behörden) nicht auf Richtigkeit, Aktualität und deren Vollständigkeit überprüfen. Diese werden ohne Gewähr an den Kunden (Kaufinteressenten) z.B. durch ein Exposé, entsprechend weitergegeben.

Der Makler übernimmt somit keine Haftung. Eine Haftung des Maklers ist auf grob fährlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

§ 11 Veröffentlichung

Der Makler/-in bzw. Vermittler/-in ist berechtigt, alle relevanten Daten und Fotos der zu vermittelten Immobilie im Internet auf der eigenen Homepage und auf den immobilienrelevanten Portalen wie immobilienscout24.de, ebayKleinanzeigen.de, immobilien.de, immowelt.de, immodeutschland24.de, immonet.de und ivd24.de sowie in der regionalen und überregionalen Presse als auch in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und weitere, zu veröffentlichen und dort zu bewerben. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.

§ 12 Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen Kunden (Käufer) und Makler/-in bzw. Vermittler/-in endet entweder durch Inkrafttreten des gesetzlichen Widerrufsrechtes durch den Kunden (Käufer) oder mit Abschluss eines Kaufvertrages für einer nachgewiesenen bzw. vermittelten Immobilie. Der Vertrag zwischen dem Kunden (Verkäufer) und Makler/-in bzw. Vermittler/-in kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten kalendervollen Monats. Er endet automatisch nach vollen zwölf Kalendermonaten, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.

Für eine außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Als ein wichtiger Grund ist die Verletzung der Alleinauftragsbindung durch den Kunden (Verkäufer) zu sehen. Generell gilt, dass jede Kündigung in schriftlicher Form Erfolg muss.

§ 13 Datenschutz

Sobald die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter der Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Diese personenbezogenen Daten werden nur erhoben und genutzt, sofern sie für die inhaltliche Gestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses relevant sind.

Die Nutzer bzw. Kunden können jederzeit Auskunft und Löschung der von ihnen gespeicherten Daten verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.

Die Daten werden zur Auftragsverarbeitung elektronisch und schriftlich durch die Nordfinance GmbH gespeichert. Nach Beendigung des Vertragsverhältnis werden alle Daten gelöscht, es sei denn ein gemeinsam vereinbartes weiterführendes Verhältnis bleibt bestehen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren DSVOG.

§ 14 Salvatorische Klausel

Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichem Interessen Beider der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 15 Gerichtstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der Makler/-in bzw. Vermittler/-in, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat.

Makler/-in bzw. Vermittler/-in sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Nordfinance GmbH

Rütinger Kornenhof 1
23743 Grömitz

Tel.:   +49 (0)4363 – 82 56 530
Mobil: +49 (0) 151 220 319 59

Email: info@nordfinance.de

Handelsregister  HRB 10290
Ust-ID DE273164984

 

 Nordfinance GmbH © 2021